KI Legal Day von Digital Beat – Rechtliche Aspekte der Künstlichen Intelligenz

04.03.202504 min

Künstliche Intelligenz ist aus dem (Büro-)Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie automatisiert Prozesse, analysiert Daten und unterstützt Entscheidungen in vielen Bereichen. Ähnlich wie der PC wird sie einen festen Platz in der täglichen Arbeit einnehmen. Die steigende Bedeutung von KI zeigt sich auch in den Nobelpreisen 2024, die Errungenschaften auszeichnen, die ohne KI-gestützte Forschung und Forschung über KI nicht möglich gewesen wären.

Beim KI Legal Day von Digital Beat standen zentrale rechtliche Fragen im Mittelpunkt. Experten aus verschiedenen Fachbereichen beleuchteten die Herausforderungen und Regelungen, die für Unternehmen und Entwickler relevant sind. Themen wie Urheberrecht, Datenschutz, Regulierung und der Einsatz von Chatbots wurden detailliert diskutiert.

Das Bild von Digital Beat enthält die Frage: "Bist du in der Lage, dich an die Anforderungen der Gegenwart und Zukunft anzupassen?".
Quelle: Digital Beat

KI und Urheberrecht

Dr. Dominik Herzog, Fachanwalt unter anderem für Medienrecht, erläuterte die urheberrechtlichen Konsequenzen bei der Nutzung von KI zur Erstellung von Inhalten. Die entscheidende Frage ist, inwieweit ein bestehendes Werk als Grundlage verwendet wird und ob es wesentlich verändert wurde.

Wenn eine KI ein Bild oder einen Text auf Basis eines bestehenden Werks erstellt, ohne dieses deutlich zu verändern, bleibt das ursprüngliche Urheberrecht bestehen. In einem solchen Fall ist die Zustimmung des Urhebers erforderlich, um das neue Werk zu nutzen oder zu veröffentlichen.

Ein konkretes Beispiel wurde anhand eines Kunstwerks gezeigt, das von einer Künstlerin erstellt wurde. Diese Version wurde mit einer Variante, die mit DALL·E generiert wurde, verglichen. Da das KI-Bild erhebliche Veränderungen aufwies und nicht direkt als Ableitung des Originals erkennbar war, greift in diesem Fall kein Urheberrecht. Solche Abgrenzungen sind zentral, da KI-gestützte Kreativität immer häufiger für kommerzielle Zwecke eingesetzt wird.

KI und Datenschutz

Christian Solmecke war ebenfalls zu Gast und erläuterte die datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Einsatz von KI und analysierte die 15-seitige Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (DSK).

Unternehmen müssen bei der Nutzung von KI eine Reihe von Fragen klären:

Ein besonders kritischer Punkt ist die Frage, ob eine KI Entscheidungen über Menschen treffen darf. In sensiblen Bereichen, wie Bewerbungsverfahren oder Kreditvergaben, ist es zwingend erforderlich, dass ein Mensch die finale Entscheidung trifft.

Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Sicherheit von offenen Systemen im Vergleich zu Cloudlösungen. Unternehmen müssen sich bewusst sein, welche Infrastruktur sie für KI-Anwendungen nutzen. Zudem muss sichergestellt werden, dass Löschrechte gewahrt bleiben. Das Entfernen personenbezogener Daten aus großen Sprachmodellen (LLM) stellt eine erhebliche technische Herausforderung dar. Eine mögliche Lösung könnte darin bestehen, Filter nachzuschalten, um unerwünschte Datennutzung zu verhindern.

Datenschutzbeauftragte sollten frühzeitig in die Entwicklung und Nutzung von KI-Prozessen eingebunden werden.

Datenintelligenz und DSGVO-konforme Analysen

Thomas Klußmann präsentierte praxisnahe Anwendungsfälle für den datenschutzkonformen Einsatz von KI in der Datenanalyse. Ein Beispiel war die Nutzung von Tabellen mit KI-Anbindung, um Kundenumfragen und Feedback automatisiert auszuwerten.

Die Grafik zeigt einen Überblick über den Workflow für Kundenfeedback. Von der automatischen Antwort bis hin zu einer erneuten Mail nach 48 Stunden und einer Erfassung und Auswertung des Kundenfeedbacks bis hin zu zur Analyse und Umsetzung der Ergebnisse.
Quelle: Digital Beat

Hierbei wurde gezeigt, wie ChatGPT in bestehende Tabellen integriert werden kann, um große Datenmengen effizient zu analysieren. Eine Erweiterung wie GPT for Sheets oder die Einbindung über ein Script ermöglicht es, Umfrageergebnisse und Rückmeldungen zu strukturieren. Entscheidend ist dabei, dass keine personenbezogenen Daten wie Namen oder Adressen einbezogen werden. Die Analyse muss sich ausschließlich auf anonymisierte Daten beschränken.

EU AI Act – Regulierung von KI-Systemen

Moritz Gielen, Fachanwalt für Datenschutzrecht, stellte den EU AI Act vor, der klare Vorgaben für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz definiert. Unternehmen, die KI-gestützte Systeme entwickeln oder nutzen, müssen bestimmte Prinzipien einhalten.

Zu sehen ist der Inhalt des AI-Acts, der gewissen Gebrauch von KI verbietet und bewertet, wie groß das Risiko ist, dass die KI Grundrechte, Sicherheit und Provtasphäre einschränkt.
Quelle: Digital Beat / WBS.LEGAL

Der AI Act wird die zukünftige Entwicklung von KI-Anwendungen stark beeinflussen. Unternehmen müssen sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Chatbots – Effizienzsteigerung durch KI

Ein weiteres Thema war der Einsatz von Chatbots, die zunehmend für die Kundenkommunikation genutzt werden. Sie können sowohl schriftlich als auch telefonisch mit Nutzern interagieren.

botpress.com hat wichtige Kennzahlen zu Chatbots zusammengefasst:

Wichtig ist, dass der Nutzer jederzeit erkennt, dass er mit einer KI kommuniziert. Transparenz ist hier ein wesentlicher Faktor, um Vertrauen zu gewährleisten. Unternehmen setzen Chatbots gezielt ein, um Prozesse zu automatisieren und den Kundenservice effizienter zu gestalten.

Bedeutung der rechtlichen Rahmenbedingungen für KI

Der KI Legal Day hat gezeigt, dass der rechtliche Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz ständig weiterentwickelt wird. Unternehmen müssen sich intensiv mit Urheberrecht, Datenschutz, Regulierung und dem Einsatz von KI-gestützten Systemen auseinandersetzen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Um rechtliche Risiken zu vermeiden und KI verantwortungsvoll einzusetzen, stehen verschiedene Berater zur Seite. Sei es ein Fachanwalt, ein Weiterbildungsunternehmen oder Datenschutzbeauftragte.

Patricia Unfried ist Teil des Content Outreach Teams bei eology und betreut internationale Großkunden im Bereich des Consultings und des Projektmanagements. Neben ihrer Aufgabe als Team-Lead für den Bereich Qualitätssicherung verfasst die studierte Germanistin und Anglistin Fachbeiträge zu aktuellen SEO-Themen.

Patricia
Unfried
, Outreach Consultant p.unfried@eology.de +49 9381 5829020

Kontakt
Melde Dich

  +49 9381 5829000