Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Das solltest Du darüber wissen!
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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein zentraler Baustein zur Förderung der Barrierefreiheit in unserer digitalen Gesellschaft. Der Verordnungsrahmen fordert, dass alle Unternehmen und die öffentliche Hand ihre digitalen Angebote für jedermann zugänglich machen müssen. Dieser Leitfaden erklärt, wie der BFSG geschaffen wird, wen er betrifft und wie sich die Unternehmen vorbereiten sollten. Die wichtigsten Elemente des Gesetzes sind die Webseiten, PDF-Dokumente und Online Shops, die bis 2025 dem BFSG entsprechen müssen.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist eine Rechtsvorschrift, die die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen erheblich erhöhen soll. Es ergänzt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und stellt sicher, dass digitale Angebote und Dienstleistungen von allen Menschen, unabhängig von deren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, genutzt werden können.
Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG regelt detailliert, wie Produkte und Dienstleistungen, insbesondere digitale Angebote, zugänglich gemacht werden müssen. Dies betrifft unter anderem Webseiten, mobile Anwendungen, Bankdienstleistungen, E-Commerce-Plattformen und viele weitere digitale Inhalte. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Warum ist Barrierefreiheit erforderlich?
Barrierefreiheit sorgt dafür, dass alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Dienstleistungen und Produkten haben. In einer Welt mit digitalem Fokus erfordert dieses Recht auch, dass die Webseiten, Apps für Mobilgeräte und alles andere barrierefrei werden. Dies betrifft nicht nur Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, sondern auch Personen mit kognitiven Einschränkungen.
Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe
Eine gleichberechtigte Teilhabe ist nur möglich, wenn Barrieren abgebaut werden, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzuhaben. Das BFSG setzt genau hier an, indem es Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können.
Wen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG hat weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Akteure:
Unternehmen im B2B-Bereich: Diese müssen ihre Produkte und Dienstleistungen so anpassen, dass sie den Vorgaben des BFSG entsprechen, um konkurrenzfähig zu bleiben.
Betreiber von Online-Shops: Diese müssen ihre Websites barrierefrei gestalten, um sicherzustellen, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind.
Öffentliche Einrichtungen: Öffentliche Einrichtungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu machen, um eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten.
Dienstleister und Softwareentwickler: Sie tragen die Verantwortung, barrierefreie Lösungen anzubieten und ihre Produkte den gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
Wer muss das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen?
Alle Unternehmen und Organisationen, die Produkte und Dienstleistungen auf dem europäischen Markt anbieten, sind zur Umsetzung des BFSG verpflichtet. Besonders betroffen sind Webseitenbetreiber, mobile App-Entwickler und Online-Dienstleister, die sicherstellen müssen, dass ihre Angebote den Anforderungen des BFSG gerecht werden.
Eine zentrale Anforderung des BFSG betrifft die Barrierefreiheit von Webseiten. Ab 2025 müssen alle neuen und bestehenden Websites den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies bedeutet, dass sie gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) gestaltet sein müssen, die internationale Standards für barrierefreie Webinhalte festlegen. Dabei müssen die Vorgaben der WCAG 2.1 erfüllt werden, die unter anderem die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit und Verständlichkeit von Webinhalten regeln.
Folgende Bereiche solltest Du prüfen und bei Bedarf anpassen:
Gestaltung der Website: Farben, Kontraste, Typografie, …
Sprachkennzeichnung auf der Website
Seitenstruktur der Website
Multimedia und Interaktives
Formulare der Website
Navigation der Website
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und PDF-Dokumente
Neben Webseiten müssen auch PDF-Dokumente, die online bereitgestellt werden, den Anforderungen des BFSG entsprechen. Diese müssen so gestaltet sein, dass sie beispielsweise von Screenreadern gelesen werden können und somit für Menschen mit Sehbehinderungen zugänglich sind.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und Online-Shops
Für Online-Shops ist das BFSG von besonderer Relevanz. Ab 2025 müssen diese so gestaltet sein, dass sie den Vorgaben zur Barrierefreiheit entsprechen. Dies betrifft sowohl die Navigation als auch den Bestellvorgang, Produktbeschreibungen und Zahlungsoptionen. Betreiber von Online-Shops sollten rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihre Angebote entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu gestalten.
Wann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft?
Die meisten Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes treten am 28. Juni 2025 in Kraft. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sollten frühzeitig damit beginnen, ihre digitalen Angebote den neuen Anforderungen anzupassen, um rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und den Zugang für alle Nutzer zu gewährleisten.
Verpflichtung und Chance
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt hohe Anforderungen an die Barrierefreiheit von digitalen Angeboten. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den Vorgaben auseinandersetzen, haben die Möglichkeit, nicht nur rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, sondern auch neue Zielgruppen zu erschließen und die Kundenzufriedenheit zu steigern. Eine barrierefreie Gestaltung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet auch wirtschaftliche Vorteile. Unternehmen, die in Barrierefreiheit investieren, können langfristig von einer größeren Reichweite und einer positiven Markenwahrnehmung profitieren.
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Olga Fedukov absolvierte ihr Studium im Bereich Medienmanagement an der Fachhochschule Würzburg. Im Marketingteam von eology ist sie verantwortlich für die ganzheitliche Vermarktung der Agentur über diverse Kanäle. Darüber hinaus übernimmt sie die Planung und Koordination des Content-Bereichs auf der Website sowie der eology-Webinare.
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